Fort- und Weiterbildungsprogramm

BEEP – Haftungsfalle für Pflegefachpersonen?

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Was ändert sich für Pflegefachpersonen?

Das BEEP-Gesetz erweitert die Befugnisse von Pflegefachpersonen, entbürokratisiert die Pflege und stärkt das Berufsbild. Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenverantwortlich Leistungen erbringen und Pflegehilfsmittel verordnen. Hierdurch drohen Haftungsfallen. Dieses Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Pflegefachpersonen zur Heilkunde – von Haftungsfragen über Haftpflichtversicherung bis zu vertraglichen Regelungen zur Heilkunde mit Pflege- und Krankenkassen. Behandelt werden typische Konfliktfelder der Heilkunde aus der Pflegepraxis sowie aktuelle Entwicklungen im Pflege- und Gesundheitsrecht. Ziel ist es, Pflegefachpersonen für rechtliche Risiken bei der Ausübung von Heilkunde zu sensibilisieren und Handlungssicherheit zu schaffen.

Inhalte:

  • Wie unterscheiden sich Delegation und Heilkunde?
  • Was sind Vorbehaltsaufgaben und wer darf diese nicht ausüben?
  • BEEP: Was ändert sich für Pflegefachpersonen in der Heilkunde?
  • Wer darf Heilkunde ausüben?
  • Welche Qualifikationen werden benötigt?
  • Wie siehts mit der Haftung aus und wie kann ich mich absichern?
  • Wie verordne ich rechtssicher Hilfsmittel und wo bekomme ich die Rezepte her?
  • Wie kann ich Leistungen der ambulanten Pflege rechtssicher verordnen?
  • Was regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Heilkunde?
  • Pflegefehler: Jetzt wird’s teuer?

Hinweis: Das Seminar wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst

Methoden: [Vortrag, Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis, Diskussion, Präsentation.

Zielgruppe: Pflegefachpersonen aus allen Settings, Führungskräfte in der Pflege, Mitarbeiter des MD und Krankenkassen.

Seminarinformationen

Kategorie:

Präsenz-Seminare

Referenten:

  • Herr Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller M.Sc., Schulung und Beratung im Gesundheitswesen, Zertifizierter Pflegesachverständiger
  • Herr RA Jan Schabbeck Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Kanzlei VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner mbB

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

8 Punkte

Teilnahmegebühr

325 EUR für Mitglieder des BBDK
425 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei Präsenzseminaren beinhaltet sie:

  • Pausengetränke
  • Mittagessen
  • Kaffeepause inkl. Kuchen am Nachmittag

Ermäßigungen:

  • zweiter Teilnehmer aus demselben Krankenhaus: 10 % Nachlass
  • ab dem dritten Teilnehmer: 20 % Nachlass

Rücktrittsbedingungen:

  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • bei späterer Abmeldung: voller Teilnahmebetrag fällig
  • eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich

Hinweis:
Weitere Veranstaltungstermine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei Präsenzseminaren beinhaltet sie:

  • Pausengetränke
  • Mittagessen
  • Kaffeepause inkl. Kuchen am Nachmittag

Rücktrittsbedingungen:

  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • bei späterer Abmeldung: voller Teilnahmebetrag fällig
  • eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich

Hinweis:
Weitere Veranstaltungstermine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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