Fort- und Weiterbildungsprogramm
Das zivile Bauvertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung der VOB/B 2016 in der Praxis
Stehen bauliche Maßnahmen an "Ihrer" Klinik an (z.B. Neubau, Umbau, Sanierung), müssen Bauverträge u.a. mit ausführenden Unternehmungen abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sind regelmäßig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) als das zentrale Regelungswerk zu beachten. Die VOB/B 2016 wird ergänzt durch das neue Bauvertragsrecht, welches seit dem 01.01.2018 Anwendung findet.
Eine genaue Kenntnis der wechselseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus der VOB/B, sowie dem neuen Bauvertragsrecht für die Vertragsparteien ergeben, ist zwingende Voraussetzung, um einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen bzw. auf Störungen im Bauablauf professionell reagieren zu können.
Das Seminar versetzt Sie in die Lage, diese neuen Herausforderungen in der Praxis zu meistern.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Auswahl des richtigen Vertragspartners
- Sicherstellung von Kostentransparenz und Kostensicherheit
- Richtiger Umgang mit Planungsänderungen während des Vertragslaufes
- Vereinbarung und Durchsetzung von Vertragsstrafen
- Richtiger Umgang mit Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften
- Richtiger Umgang mit Baumängeln vor und nach der Abnahme
- Was tun im Falle der Insolvenz des Vertragspartners?
Seminarinformationen
Zielgruppe
Geschäftsführer, Kaufmännische Direktoren, Technische Leiter, alle Führungskräfte, die im Krankenhaus für Bauvertragsrecht verantwortlich sind
Referent
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Bonn
Termine
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr
275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.