Fort- und Weiterbildungsprogramm
Der richtige Umgang mit Architekten- und Ingenieurverträgen bei Klinikbauvorhaben
Um Klinikbauprojekte möglichst reibungslos abzuwickeln, ist die Einschaltung von Architekten und Ingenieuren unerlässlich. Deren Rechte und Pflichten wiederum müssen dezidiert in schriftlichen Planerverträgen manifestiert werden.
Fundierte Kenntnisse in Bezug auf die HOAI und das neue Bauvertragsrecht sind dabei unerlässlich, um einen reibungslosen Projektablauf sicherzustellen bzw. auf Störungen im Bauablauf professionell reagieren zu können.
Das Seminar versetzt Sie in die Lage, diese Herausforderungen in der Praxis zu meistern, - angefangen von der richtigen Vertragsgestaltung bis zum richtigen Verhalten im Zuge der Abnahme.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Richtiger Umgang mit der HOAI
- Schriftsatzgebot
- Mindestsatzgebot
- Stufenverträge
- Umgang mit Änderungs- und Wiederholungsleistungen
- Umgang mit Planungs- und Bauzeitverzögerungen
- Umgang mit Sicherheiten
- Fälligkeit des Honoraranspruchs des Planers
- Mangelbeseitigungsrechte des Auftraggebers vor und nach Abnahme.
Fragen der Teilnehmenden werden integriert und der Seminarinhalt flexibel an die Bedürfnisse oder aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung angepasst.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Geschäftsführende, Kaufmännische Direktoren:innen, Technische Leitungen, alle Führungskräfte, die im Krankenhaus für Bauvertragsrecht verantwortlich sind.
Referent
Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Bonn
Termin
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 17:00 Uhr

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
8 Punkte
Teilnahmegebühr in €
325,00 für Mitglieder des BBDK
425,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.
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