Fort- und Weiterbildungsprogramm

ePA - Was ist zu tun? ONLINE-VERANSTALTUNG

 Jetzt ist es so weit: Der bundesweite Roll-Out der elektronischen Patientenakte (ePA) startet am 29.04.2025. Ab 01.10. 2025 ist die Nutzung der ePA verpflichtend, Sanktionen soll es ab dem 01.01.2026 geben.

Bisher sind ca. 70 Millionen ePA angelegt worden, pro Tag werden knapp 300 000 geöffnet.

Die ePA ersetzt keinesfalls die primäre, „normale“ Behandlungsdokumentation, die unabhängig von der Nutzung einer ePA fortbesteht.

Welche Rechte und Pflichten sind für Leistungserbinger mit der flächendeckenden Einführung der ePA verbunden? Was muss, was kann in die ePA überführt werden?  Wer ist zuständig? Welche Anpassungen bestehender Prozess sollten vorgenommen werden. Diese und weitere Fragen rund um die ePA werden im Seminar beantwortet oder diskutiert.

 

Ihr Nutzen:

Das Seminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte und Stationssekretärinnen und -sekretäre aus Krankenhäusern und (angegliederten) MVZ. Sie erfahren, was bei der Anwendung der ePA zu beachten ist und mit welchen Auswirkungen auf bestehende Prozesse Sie rechnen sollten.

Vorschläge zur Anpassung an bestehende Abläufe sind inklusiv.

 

Inhalte des Seminars:

ePA  

  • Rechtsgrundlagen
  • Befüllungspflichten
  • Technische Voraussetzungen
  • Integration in bestehende Prozesse
  • Ausblick

Seminarinformationen

Kategorie:

Online-Veranstaltung

Referenten:

  • Frau Dr. med. Heike Hasbach FÄ für Chirurgie, Ärztliches QM BÄK, Geschäftsführerin

Termin(e)

20.05.2025, 09:00 bis 13:00 Uhr
(noch 11 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

15.07.2025, 13:00 bis 17:00 Uhr
(noch 11 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

20.08.2025, 09:00 bis 13:00 Uhr
(noch 12 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

29.09.2025, 13:00 bis 17:00 Uhr
(noch 12 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

Teilnahmegebühr

200 EUR für Mitglieder des BBDK
250 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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