Fort- und Weiterbildungsprogramm
Forderungsmanagement im Krankenhaus
Dieses Seminar zeigt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung, wie Sie Ihre Vergütungsansprüche rechtssicher durchsetzen. Sie erfahren, gegenüber Krankenkassen und MD rechtssicher zu argumentieren.
Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen, die für die Abrechnungen maßgeblich sind, sowie die richtige Strategie sind notwendig, um auf gerechtfertigte Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Selbstzahlern bzw. privaten Krankenversicherungen nicht verzichten zu müssen und damit die Liquidität des Hauses zu sichern.
Entwickeln Sie Strategien, um die Erfolgsaussichten potenzieller Zahlungsklagen abzuschätzen, ungerechtfertigte Zahlungsverzögerungen und -verweigerungen wirksam abzuwehren. Dazu gehört auch die richtige Positionierung in MD-Strukturprüfungen
Hier finden Sie weitere Informationen
- MD-Strukturprüfung, § 275d SGB V
- Inhalte
- Auslegung von Strukturmerkmalen
- Widerspruchsverfahren
- Vorläufiger Rechtsschutz
PrüfvV - Aktuelle Probleme und Rechtsprechung
- Eletronische Übermittlung von Krankenunterlagen
- Die Bedeutung von Ausschlussfristen
- Probleme bei Erörterungsverfahren und Konsequenzen
- Gesetzliches Aufrechnungsverbot und Landesvertrag NRW
- Rechtsprechung des BSG zur Strahlentherapie
Aufrechnungsverbote für Kankenkassen
Ausgliederung von Krankenhausleistungen in vergütungsrechtlicher Hinsicht
Seminarinformationen
Zielgruppe
Mitarbeitende aus den Bereichen Patientenverwaltung, Leistungsabrechnung und Medizincontrolling
Referentin
Dr. Heike Thomae
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Dortmund
Termin
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 17:00 Uhr
Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
8 Punkte
Teilnahmegebühr in €
325,00 für Mitglieder des BBDK
425,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.
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