Fort- und Weiterbildungsprogramm

Forderungsmanagement im Krankenhaus unter Berücksichtigung des KHVVG

Dieses Seminar zeigt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Änderungen durch das seit dem  1.1.2025 geltende KHVVG, wie Sie Ihre Vergütungsansprüche rechtssicher durchsetzen. Sie erfahren, gegenüber Krankenkassen und MD rechtssicher zu argumentieren.

Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen, die für die Abrechnungen maßgeblich sind, sowie die richtige Strategie sind notwendig, um auf gerechtfertigte Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Selbstzahlern bzw. privaten Krankenversicherungen nicht verzichten zu müssen und damit die Liquidität des Hauses zu sichern.

Entwickeln Sie Strategien, um die Erfolgsaussichten potenzieller Zahlungsklagen abzuschätzen, ungerechtfertigte Zahlungsverzögerungen und -verweigerungen wirksam abzuwehren.

 

  1. Qualitätssicherungs-RL des G-BA
  • Prüfung durch den MD
  • Vergütungsanspruch des Krankenhauses
  • Rechtsschutz des Krankenhäuser

 

  1. Strukturprüfung, § 275d SGB V
  • Prüfung durch den MD
  • Rechtsschutz der Krankenhäuser

 

  1. Vergütungsanspruch des Krankenhauses

 

  • medizinische Begründung
  • Informationspflichten des KH
  • Fälligkeit
  • Gesetzliches Aufrechnungsverbot
  • unzulässige Aufrechnungen
  1. PrüfvV, Erörterungsverfahren

 

  1. Neues aus der BSG-Rechtsprechung

 

  1. Wahlleistungen, Chefarztbehandlung

 

Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende in Krankenhäusern

Seminarinformationen

Kategorie:

Präsenz-Seminare, Zahlen – Daten – Fakten, Recht

Referenten:

  • Frau Dr. Heike Thomae Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Termin(e)

28.08.2025, 09:30 bis 17:00 Uhr
(noch 12 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Die Wolfsburg / Kath. Akademie im Bistum Essen

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

8 Punkte

Teilnahmegebühr

325 EUR für Mitglieder des BBDK
425 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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