Fort- und Weiterbildungsprogramm
Hybrid-DRGs - ONLINE VERANSTALTUNG
Am 01.01.2024 tritt die Verordnung zur speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) in Kraft. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Leistungen - unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden, - in gleicher Höhe vergütet werden. Im Laufe des Jahres wird dieser "Startkatalog" fortlaufend erweitert und dann neben den operativen zunehmend auch die konservativen Fachdisziplinen betreffen.
Leistungen, die nicht im AOP-Katalog als ambulant durchzuführen aufgeführt sind, können tagesstationär erbracht werden, d. h. ohne, dass die Patient:innen im Krankenhaus übernachten. Auch wenn die Anzahl der hierfür in Frage kommenden Leistungen beschränkt ist, lohnt sich ein Blick auf die Details.
Ihr Nutzen: Sie werden umfassend über die Regelungen zur sektorengleichen Vergütung (§115f SGB V) und zu tagesstationären Behandlungen (§ 115e SGB V) informiert. Mögliche Auswirkungen auf Ablauforganisation und Strategie werden vorgestellt. Mit Blick auf den geltenden AOP-Katalog und im Kontext zu weiteren, die Ambulantisierung vorantreibenden gesundheitspolitischen Maßnahmen erhalten Sie Handlungsempfehlungen, die Sie bei der Umsetzung der Vorgaben und der neuen Behandlungsangebote unterstützen.
Hybrid-DRG-V
- Hintergründe und Ziele
- Leistungskatalog, Leistungsumfang, Vergütung
- Ausblick
Tagesstationäre Behandlungen nach §115e SGB V
- Voraussetzungen
- Ausschlüsse
- Dokumentation
- Finanzierung
AOP-Katalog
- Leistungsbereiche & Kontextfaktoren
IGES-Gutachten und Primäre Fehlbelegung
- Auswirkungen auf Strategie und Prozesse
- Proaktiv statt reaktiv: Sinnvolle Erstmaßnahmen
Hinweis: Das Seminar wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.
Methoden: Vortrag, Vorstellung von Beispielen aus der Praxis, Diskussion
Seminarinformationen
Kategorie:
Online-Veranstaltung, Zahlen – Daten – Fakten, Recht
Referenten:
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Dieses Seminar können Sie als INHOUSE-Veranstaltung buchen.
Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
2 PunkteTeilnahmegebühr
150 EUR für Mitglieder des BBDK187.5 EUR für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.