Fort- und Weiterbildungsprogramm
Forderungsmanagement im Krankenhaus
Dieses Seminar zeigt Ihnen anhand der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie Ihre Vergütungsansprüche möglichst rechtssicher durchsetzen. Sie erfahren, gegenüber Krankenkassen und MDK rechtssicher zu argumentieren.
Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen, die für die Abrechnungen maßgeblich sind, sowie die richtige Strategie sind notwendig, um auf gerechtfertigte Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Selbstzahlern bzw. privaten Krankenversicherungen nicht verzichten zu müssen und damit die Liquidität des Hauses zu sichern.
Entwickeln Sie Strategien, um die Erfolgsaussichten potentieller Zahlungsklagen abzuschätzen, ungerechtfertigte Zahlungsverzögerungen und -verweigerungen wirksam abzuwehren.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Gesetzesänderungen zum 1.1.2019 durch PflegepersonalstärkungsG - PpSG (rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfristen, Klarstellungsmöglichkeiten des DIMDI, Fallpauschalenverordnung Unwirtschaftlichkeit)
- Reaktion auf die Klageflut der KK vor dem 9.11.2018
- Prüfverfahrensvereinbarung nach $ 17 c KHG in der neuesten Fassung
- Abrechnung gegenüber Krankenkassen
- Aufwandspauschalen bei "selbstverschuldeter" Fallprüfung
- Nachbessern der ursprünglichen Kodierung
- Umgang mit MDK-Prüfungen
- Sozialgerichtliches Verfahren auf Übernahme stationärer Behandlungskosten
- Vertragsschluss zwischen Krankenhaus und Selbstzahlern
- Wahlleistungsvereinbarungen
- Abrechnung mit Selbstzahlern
- Abrechnungsverhältnis zu privaten Krankenversicherungen
- Durchsetzung der Zahlungsansprüche gegenüber Selbstzahlern und privaten Krankenversicherern.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Patientenverwaltung, Leistungsabrechnung und Medizincontrolling
Referentin
Dr. Heike Thomae
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Dortmund
Termine
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr
275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.