Fort- und Weiterbildungsprogramm
Berechnung des pflegerischen Personalbedarfs - Online-Veranstaltung
Die Ermittlung des pflegerischen Personalbedarfs im Krankenhaus erfolgt nicht nur zur Klärung von Fragen der Wirtschaftlichkeit. Die Sicherstellung des Pflegestandards oder Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeigen der Pflegekräfte können ebenso Anlass für die Gegenüberstellung von Arbeitsanfall und Stellenplan sein.
In diesem Tages-Seminar lernen Sie verschiedene Methoden der Personalbedarfsberechnung im Pflegedienst kennen - von der Arbeitsplatzmethode, über rechtlich relevante Vorgaben (PpUGV, PPP-RL) bis zur angedachten PPR 2.0.
Unsere Referentin, Christine Woodruff, Partnerin der Herrmann Kutscher Leydecker Woodruff Arbeitszeit & Organisation im Gesundheitswesen, Berlin, stellt alle Methoden im Detail vor: So zeigt sie Ihnen - nicht zuletzt anhand von Tools - welche Krankenhausdaten Sie benötigen. Anschließend wird die "Übersetzung" des rechnerisch ermittelten leistungsbezogenen Personalbedarfs in konkrete Dienststrukturen und Besetzungsstärken erarbeitet. Sie lernen, leicht zu erkennen, ob und wie Sie eine pflegerische Soll-Besetzung in die Dienstplanungspraxis überführen können.
Bitte bringen Sie möglichst Ihren Laptop mit, damit Sie die bereitgestellten Tools direkt in Übungen anwenden können.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Überblick über die Berechnungsmethoden
- Ermittlung des pflegerischen Arbeitszeitangebots
- Korrekte Berechnung des Krankenstandes
- Arbeitsplatzmethode
Handlungshilfen zur Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen
- Unterstützung durch einfache Tools zur Ermittlung des stationsspezifischen PpUGV-Mindestpersonalbedarfs für Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte bzw. zum Monitoring des PpUGV- und besetzungskennzahlbezogenen Personaleinsatzes
- Vorschläge zur Anrechnung von Auslegungs- und Grenzfällen
- Weitere Lösungsansätze für die PpUGV-"Rundungsproblematik"
- Der Stellenwert systematischer Ausfallkonzepte beim Nachweis von Ausnahmetatbeständen gemäß § 8 Abs. 2 PpUGV
- Spielräume und Grenzen des Arbeitgeber-Direktionsrechts zur Sicherstellung der PpUGV-Vorgaben
Die wichtigsten Aspekte des G-BA Beschlusses zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie / PPP-RL für den pflegerischen Personalbedarf
- Definition der Tag- und Nachtdienste
- Ermittlung des Personalbedarfs auf Basis der Behandlungsbereiche
- Ausnahmetatbestände
Ausblick auf die Vorschläge zum Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0
- Einstufung der Patienten in Leistungsstufen und Leistungsbereichen in allgemeiner und spezieller Pflege
- Aktualisierung der Grund- und Fallwerte
- Eckpunkte zur Umsetzung
Übersetzung des Ergebnisses in Soll-Besetzung und Besetzungskennzahlen
- Arbeitszeitbedarf auf Basis von Pflegeschlüsseln/Besetzungskennzahlen
- Erstellung der Berechnung
- Ableitung von Soll-Besetzungen und Besetzungskennzahlen
- Modifikation von Dienststrukturen (z.B. Übergabezeiten, Entfall oder Verkürzung von Dienstzeiten).
Hinweis: Kombinationsmöglichkeit mit dem Tages-Seminar "Flexibler Personaleinsatz im Pflegedienst" am Folgetag.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Pflegedirektoren, Stationsleitungen, Leitung Funktionsdienste, Personalleiter, Geschäftsführung, Mitarbeitervertretung
Referentin
Christine Woodruff
Arbeitszeit & Organisation im Gesundheitswesen Herrmann Kutscher Leydecker Woodruff
Berlin
Termine
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
Informationen zum Veranstaltungsort
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 17:00 Uhr

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
8 Punkte
Teilnahmegebühr
275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.