Fort- und Weiterbildungsprogramm
Aktuelle Rechtsfragen zum MVZ - Zulassung, Anstellungsverhältnisse, Zweigpraxis, Honorar, Plausibilität, Sprechstunden & Co.
Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sind durch eine stetige Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesundheitsgesetzgeber sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägt. Die Voraussetzung für die Gründung von MVZ, die Anstellung von Ärzten und die standortübergreifende Leistungserbringung unterliegen dadurch einem stetigen Wandel. Betroffen hiervon sind auch Vorgaben für Honorar und Abrechnung, Plausibilitätsprüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Der Gesetzgeber hat jüngst mit dem TSVG weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit sowie Änderungen an den Rahmenbedingungen für Anstellungsverhältnisse im MVZ geschaffen. Es bestehen neue Verpflichtungen im Bereich von Sprechstunden aber auch damit verbundene Vergütungsanreize.
Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben betreffen auch Planungen im Zusammenhang mit der MVZ Gründung, der Übernahme von Arztpraxen und weitere Strukturfragen des MVZ Betriebs.
Liberal wirkende gesetzliche Regelungen erfordern aufgrund sozialgerichtlicher Rechtsprechung teilweise einen restriktiveren Umgang. Für Planungen, Investitionen und auch den laufenden Betrieb gilt es, in der Gestaltung erkennbare Risiken zu vermeiden. Die Veranstaltung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage sowie aktuelle Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigungen, Zulassungsgremien und Ärztekammern.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Aktuelles Zulassungsrecht, Gründungsvoraussetzungen für MVZ, Umstrukturierungsmaßnahmen, Anstellungsgenehmigungen
- Zweigpraxis, Betrieb mehrerer MVZ
- Neuerungen in der Bedarfsplanung
- Vertretung, persönliche Leistungserbringung
- Grundlagen des vertragsärztlichen Honorars, HVM, EBM, RLV, QZV
- Abrechnungsprüfung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Hinweis: Das Seminar wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Geschäftsführer von Krankenhaus und MVZ, Kaufmännische Direktoren, Verwaltungsdirektoren, Arbeitsdirektoren, Leitung Personalabteilung, Führungskräfte, Controller, Mitarbeiter im Bereich Krankenhausverwaltung, Abrechnung, MVZ und neue Versorgungsformen
Referenten
RA Mandy Müssig
Fachanwältin für Medizinrecht
pwk & Partner Rechtsanwälte mbB, Dortmund
RA Jörg Müssig
Fachanwalt für Medizinrecht
pwk & Partner Rechtsanwälte mbB, Dortmund
Termine
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr
275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffepause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.