Fort- und Weiterbildungsprogramm
Pflegekräfte mit einem Bein im Knast? - ONLINE-VERANSTALTUNG
Stehen Pflegekräfte permanent mit einem Bein im Gefängnis?
Diese provokante Frage thematisieren die Referenten und Autoren des Buches: "Praxishandbuch Pflegerecht" in diesem Seminar. Die Referenten bringen das Rechtswissen in Ihre Pflegepraxis. Komplexe Rechtsfragen leicht verständlich und praxisnah zu vermitteln, darin liegt die Stärke der beiden Dozenten.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Aktuelles zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht und ausländische Mitarbeiter (Kopftuch erlaubt? Gebete während der Arbeitszeit ...)
- Heilkunde durch Pflegefachpersonen: Deshalb eine Pflegekammer?
- Piercing, lange Fingernägel, Crocs & Co? Erlaubt?
- Religionsglaube als Einstellungs- oder Kündigungskriterium?
- Wie flexibel muss der Arbeitnehmer sein? (ständige Erreichbarkeit, Anrufe zu Hause)
- Urlaubsregelungen
- Neuer Anspruch auf Brückenteilzeit
- Ich habe keine Lust, mach Du mal: Delegation von ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten. Wer haftet, wenn's schiefgeht?
- Überlastungsanzeigen: Pflegefachperson frei von Haftung?
- Haftung der WBL/SL/Team- und Schichtleitung bei Unterbesetzung, Praktikanten, Aushilfen, Sprechdefiziten
- Pflegefehler und Gutachten: Jetzt wird's teuer?
- Unerlaubte Kooperationen durch Pflegefachpersonen: Jetzt droht Knast!
Seminarinformationen
Zielgruppe
Pflegekräfte, Mitarbeitervertretung, Personal- und Betriebsräte, alle, die sich für das Thema interessieren
Referenten
Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller
M.Sc., Schulung und Beratung im Gesundheitswesen, Zertifizierter Pflegesachverständiger
Ludwigshafen
RA Jan Schabbeck
Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner mbB
Ludwigshafen
Termine
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:00 - 16:00 Uhr

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
8 Punkte
Teilnahmegebühr
275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr umfasst ausführliche Seminarunterlagen.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.