Fort- und Weiterbildungsprogramm
Reform der Notfallversorgung - aktueller Sachstand
Seit Januar 2020 liegt ein Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vor. Kernstück ist die aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit von gemeinsamen Notfallleitstellen (GNL) und integrierte Notfallzentren (INZ). Zur weiteren Entlastung des Systems sollen telemedizinische Leistungen ausgebaut werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Rettungsdienst zukünftig als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu definieren.
Ihr Nutzen: Sie werden über den aktuellen Sachstand der Notfallreform informiert und erhalten praxisorientierte Hinweise, die Sie bei der Anpassung und Weiterentwicklung Ihrer eigenen Strukturen unterstützen.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Neuregelungen zur Notfallversorgung - aktueller Sachstand
- Anforderungen an die Umsetzung
- Argumente Für und Wider
Hinweis: Das Seminar wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Methoden: Vortrag, Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis, Diskussion
Das Seminar findet als Online-Veranstaltung statt, sollten Präsenzveranstaltungen aufgrund der Coronapandemie nicht möglich sein.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Führungskräfte und Krankenhausmitarbeiter*innen aus der Notaufnahme, dem Qualitäts-, Risiko- und Projektmanagement und der Unternehmensentwicklung
Referentin
Dr. med. Heike Hasbach
Fachärztin für Chirurgie, Ärztliches QM BÄK, Coach (DGfC)
HospitalBeratung Hasbach, Hagen
Termine
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr
275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.