Fort- und Weiterbildungsprogramm
Krankenhausplan NRW 2021 - ONLINE-VERANSTALTUNG
Der neue Krankenhausplan NRW steht kurz vor seiner Verabschiedung und wird im Jahr 2022 umzusetzen sein.
Gegenstand des Krankenhausplanes NRW 2021 wird ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung sein. Zwar wird die bisherige Planungsgröße "Bett" noch in die Feststellungsbescheide aufgenommen, wesentlich wird aber die Ausweisung nach Leistungsbereichen und Leistungsgruppen sein. Auf dieser Grundlage sollen auch Leistungsmengen der einzelnen Krankenhäuser geplant werden.
Wesentliches Ziel des Krankenhausplanes NRW 2021 wird dabei sein, dass eine Abstimmung der Leistungsangebote zwischen den Krankenhäusern stattfindet. Insbesondere die spezialisierten und komplexen Leistungen sollen künftig durch die Planung koordiniert und ausdrücklich zugewiesen werden. Damit findet eine grundlegende Abkehr des bisherigen Ansatzes statt, wonach die Krankenhäuser im Rahmen der Hauptfachabteilungen große Freiheiten zur Bestimmung ihres Leistungsangebotes hatten. Zusätzlich werden konkrete Qualitätsvorgaben als Mindestvoraussetzungen und als Auswahlkriterien formuliert, die bei der Ausweisung der künftigen Angebote zu erfüllen sind.
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Das Seminar wird die wesentlichen Inhalte des Krankenhausplanes NRW 2021 ebenso abdecken wie die sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse für die einzelnen Krankenhäuser.
Wesentliche Inhalte des Seminars:
- Ziele und Inhalte des neuen Krankenhausplanes
- Systematik des neuen Krankenhausplanes
- Handlungserfordernisse zur Vorbereitung der Regionalen Planungsverfahren.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Geschäftsführer*innen, Verwaltungsdirektoren*innen, Kaufmännische Direktoren*innen, Zuständige für Unternehmensentwicklung
Referentin
Dr. Kerrin Schillhorn, MIL
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht
michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln
Termine
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 12:30 Uhr
Teilnahmegebühr
200,00 für Mitglieder des BBDK
250,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.