Fort- und Weiterbildungsprogramm
Krankenhausplanung NRW und KHVVG - ONLINE Veranstaltung
Die Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung hat durch Erlass der Feststellungsbescheide ihre Zielgerade erreicht. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den allgemeinen Grundsätzen einer rechtmäßigen Krankenhausplanung und befasst sich dabei auch mit den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Erlass negativer Feststellungsbescheide und der Bewertung laufender Klageverfahren. Das KHVVG gilt ab dem 1.1.2025 und sieht eine Umsetzung von Leistungsgruppen durch die Bundesländer vor. Die Auswirkungen auf die Landesplanung NRW und die zu erwartenden Neuerungen werden vorgestellt, ebenso die mit dem KHVVG vorgenommenen Änderung anderer Gesetze:
- Vorgaben nach dem neuen Krankenhausplan
- Leistungsgruppen und Verteilung von Versorgungsaufträgen nach KHVVG
- Prüfung der Leistungsgruppen durch den MD gem. KHVVG
- Rechtsschutz
- Klage gegen negativen Feststellungsbescheid und Wegfall der aufschiebenden Wirkung
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Rechtsmittel gegen Bescheide von Konkurrenzkrankenhäusern
- Vorhaltevergütung
- Fachkrankenhäuser
- Bundeswehrkrankenhäuser
- Bundeswehrambulanzen
- Pädiatrische Institutsambulanzen
- Standortdefinition
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende in Krankenhäusern
Seminarinformationen
Kategorie:
Online-Veranstaltung, Zahlen – Daten – Fakten, Recht
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Teilnahmegebühr
200 EUR für Mitglieder des BBDK250 EUR für Nichtmitglieder