Fort- und Weiterbildungsprogramm

Krankenhausplanung NRW - ONLINE Veranstaltung

Die Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung wird 2024 ihre Zielgerade erreichen. Nach Anhörung durch das Ministerium werden die Feststellungsbescheide, die den neuen Krankenhausplan umsetzen, bis Ende 2024 erwartet. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den allgemeinen Grundsätzen einer rechtmäßigen Krankenhausplanung und befasst sich dabei insbesondere mit den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Erlass negativer Feststellungsbescheide. Der Landesgesetzgeber hat Ende November 2023 das Krankenhausgestaltungsgesetz dahingehende geändert, dass Klagen der Krankenhäuser keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Hier finden Sie weitere Informationen

Inhalte:
  • Kriterien für die Aufnahme in den neuen Krankenhausplan
  • Vorgaben nach dem neuen Krankenhausplan
    • Qualitätskriterien
    • Leistungsgruppen und Verteilung von Versorgungsaufträgen
    • Auswahlentscheidung


    • Durchführung ordnungsgemäßer regionaler Planungskonzepte
    • Umsetzung des Krankenhausplans durch Erlass von Feststellungsbescheiden und vorherige Anhörung des Ministeriums
    • Umsetzung des Versorgungsauftrages binnen 12 Monaten, § 16 KHGG NRW
    • Rechtsschutz
      • Klage gegen negativen Feststellungsbescheid und Wegfall der aufschiebenden Wirkung
      • Einstweiliger Rechtsschutz
      • Rechtsmittel gegen Bescheide von Konkurrenzkrankenhäusern
    • Weitere Informationen wieder schließen

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Seminarinformationen

Zielgruppe

Geschäftsführung, Verwaltungsleitung

Referentin

Dr. Heike Thomae
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Dortmund

Termin

05.03.2024

Veranstaltungsort

Online-Veranstaltung

Informationen zum Veranstaltungsort

Zeitrahmen

9:30 - 12:00 Uhr

Teilnahmegebühr in €

200,00 für Mitglieder des BBDK
250,00 für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig.

Die Teilnahmegebühr für den zwei­ten Teilnehmer aus einem Kranken­haus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.

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