Fort- und Weiterbildungsprogramm

Krankenhausplanung NRW und KHVVG - ONLINE Veranstaltung

Die Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung hat durch Erlass der Feststellungsbescheide ihre Zielgerade erreicht.  Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den allgemeinen Grundsätzen einer rechtmäßigen Krankenhausplanung und befasst sich dabei auch mit den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Erlass negativer Feststellungsbescheide und der Bewertung laufender Klageverfahren. Das KHVVG gilt ab dem 1.1.2025 und sieht eine Umsetzung von Leistungsgruppen durch die Bundesländer vor. Die Auswirkungen auf die Landesplanung NRW und die zu erwartenden Neuerungen werden vorgestellt, ebenso die mit dem KHVVG vorgenommenen Änderung anderer Gesetze:

 

  • Vorgaben nach dem neuen Krankenhausplan
    • Leistungsgruppen und Verteilung von Versorgungsaufträgen nach KHVVG
  • Prüfung der Leistungsgruppen durch den MD gem. KHVVG
    • Rechtsschutz
      • Klage gegen negativen Feststellungsbescheid und Wegfall der aufschiebenden Wirkung
      • Einstweiliger Rechtsschutz
      • Rechtsmittel gegen Bescheide von Konkurrenzkrankenhäusern

             

  • Vorhaltevergütung         
  • Fachkrankenhäuser        
  • Bundeswehrkrankenhäuser        
  • Bundeswehrambulanzen             
  • Pädiatrische Institutsambulanzen
  • Standortdefinition          
  • Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen

Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende in Krankenhäusern

Seminarinformationen

Kategorie:

Online-Veranstaltung, Zahlen – Daten – Fakten, Recht

Referenten:

  • Frau Dr. Heike Thomae Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Termin(e)

25.02.2025, 09:30 bis 12:30 Uhr
(noch 11 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

25.11.2025, 09:30 bis 12:30 Uhr
(noch 12 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

Teilnahmegebühr

200 EUR für Mitglieder des BBDK
250 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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