Fort- und Weiterbildungsprogramm

Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) - Update

Die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wird regelmäßig evaluiert und angepasst. Im Seminar erfahren Sie, welche Regelungen aktuell gelten und welche Änderungen ab 2024 vorgesehen sind.

Ihr Nutzen: Im Anschluss an das Seminar sind Sie über die aktuellen Anforderungen, die Berechnungsgrundlagen und die Weiterentwicklung der PPP-RL informiert. Sie kennen die Einstufungskriterien für die definierten Behandlungsbereiche und wissen, wie Sie diese Einstufung dokumentieren und fristgerecht nachweisen. Sie erhalten Tipps zur Personalsteuerung und -entwicklung unter Berücksichtigung der Vorgaben.

Hier finden Sie weitere Informationen

Inhalte des Seminars:
  • Aktuelle Vorgaben zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
  • Behandlungsbereiche, Einstufungskriterien, Dokumentation gemäß PPP-RL
  • Berechnung des Mindestpersonalbedarfs
  • Fristen & Sanktionen
  • Mögliche Auswirkungen
  • Strategische Überlegungen.

Hinweis: Das Seminar wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Methoden: Vortrag, Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis, Diskussion

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Seminarinformationen

Zielgruppe

Leitungskräfte aus psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen oder Fachabteilungen (Verwaltung, Pflege & Medizin)

Referentin

Dr. med. Heike Hasbach
FÄ für Chirurgie, Ärztliches QM BÄK, Coach (DGfC), Geschäftsführerin
HospitalBeratung Hasbach, Hagen

Zeitrahmen

09:30 - 13:00 Uhr

Fortbildungspunkte - Registrierung - Beruflich Pflegender

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende: 

4 Punkte

Teilnahmegebühr in €

200,00 für Mitglieder des BBDK
250,00 für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke und ein Mittagessen. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.

Die Teilnahmegebühr für den zwei­ten Teilnehmer aus einem Kranken­haus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.

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