Fort- und Weiterbildungsprogramm

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V - ONLINE VERANSTALTUNG

Ihr Nutzen:
Teilnehmende erhalten einen klaren Überblick darüber, welche neuen Chancen und Anforderungen mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen verbunden sind und wie sie diese strategisch für ihr Haus nutzen können. Sie erfahren praxisnah, welche Schritte für die Umsetzung erforderlich sind und welche Versorgungsmodelle sich eignen. Dadurch gewinnen sie Sicherheit für anstehende Entscheidungs- und Transformationsprozesse im eigenen Krankenhaus.

Inhalte des Seminars:
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde der neue § 115g SGB V verabschiedet. Damit ist der Weg für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen geebnet.

Diese Einrichtungen sind als Krankenhäuser definiert, die eine wohnortnahe stationäre Versorgung mit ambulanten und pflegerischen Angeboten verbinden. Neben der stationären Behandlung können Leistungen der vertragsärztlichen fach- und hausärztlichen Versorgung, ambulante Operationen sowie belegärztliche Leistungen erbracht werden. Ergänzend sind medizinisch-pflegerische Versorgungsangebote wie Übergangspflege und Kurzzeitpflege vorgesehen. Voraussetzung ist eine entsprechende Festlegung durch die Krankenhausplanungsbehörden der Länder, die über den eigentlichen stationären Versorgungsauftrag hinausgeht. Dieser Versorgungsauftrag erfolgt durch die Zuweisung spezifischer Leistungsgruppen – im Wesentlichen Allgemeine Innere Medizin und Geriatrie – im Feststellungsbescheid. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband konkretisieren den Leistungskatalog für diese sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen.

Strategisch müssen Krankenhäuser entscheiden, in welcher Form sie künftig eine sektorenübergreifende Versorgung anbieten wollen. Dabei spielt die Trägerschaft häufig eine wichtige Rolle, und verschiedene Versorgungsformen können sich teilweise gegenseitig ergänzen.

Die Veranstaltung vermittelt einen kompakten und verständlichen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie über die Möglichkeiten der – teils neuen – Versorgungsformen und deren praktische Umsetzung.

Auflistung in Bulletpoints

  • Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
  • Welche Leistungen sind in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen möglich
  • Möglichkeiten und Grenzen der Kooperationen mit andere (stationären) Leistungserbringern
  • Abgrenzung zu weiteren Schnittstellen: Belegarztwesen, AOP, Hybrid-DRG, Ermächtigungen, MVZ
  • Vergütung der neuen sektorenübergreifenden Leistungen
  • Fördermöglichkeiten

 

Hinweis: Das Seminar wird an die aktuellen Gesetzgebung im Rahmen der Krankenhausreform angepasst.

Methoden: Vortrag, Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis, Diskussion, Präsentation, Gruppenarbeit, Coaching oä.

Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern, Geschäftsführungen, Unternehmensentwiclung, Projektmanagement u. ä.

Seminarinformationen

Kategorie:

Online-Veranstaltung, Alternative Versorgungsformen, Recht

Referenten:

  • Frau Imke Ern LL.M. (Medizinrecht) Fachärztin, Krankenhausmanagerin, QMB Inhaberin Friskon

Termin(e)

12.05.2026, 09:00 bis 13:00 Uhr


Veranstaltungsort:
Online-Veranstaltung

Teilnahmegebühr

200 EUR für Mitglieder des BBDK
250 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei Präsenzseminaren beinhaltet sie:

  • Pausengetränke
  • Mittagessen
  • Kaffeepause inkl. Kuchen am Nachmittag

Ermäßigungen:

  • zweiter Teilnehmer aus demselben Krankenhaus: 10 % Nachlass
  • ab dem dritten Teilnehmer: 20 % Nachlass

Rücktrittsbedingungen:

  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • bei späterer Abmeldung: voller Teilnahmebetrag fällig
  • eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich

Hinweis:
Weitere Veranstaltungstermine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei Präsenzseminaren beinhaltet sie:

  • Pausengetränke
  • Mittagessen
  • Kaffeepause inkl. Kuchen am Nachmittag

Rücktrittsbedingungen:

  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
  • bei späterer Abmeldung: voller Teilnahmebetrag fällig
  • eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich

Hinweis:
Weitere Veranstaltungstermine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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