BBDK

Struktur des BBDK - Berufsbildungswerk Deutscher Krankenhäuser e.V.

Rechtsform:

im Vereinsregister eingetragener Verein. Der Verein verfolgt ausschlieþlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Vereinszweck:

praxisverbundene Fort- und Weiterbildung, insbesondere von leitendem Krankenhauspersonal

Mitglieder:

  • Krankenhausträger, die den Vereinszweck fördern und insbesondere bereit sind, eine Direktionsassistentenstelle einzurichten und ihr Krankenhaus für die Fort- und Weiterbildung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
  • Natürliche und juristische Personen können als Mitglieder dann aufgenommen werden, wenn sie Gewähr für eine Förderung des Vereinszwecks bieten. – Die Zahl dieser Mitglieder ist auf ein Viertel der in § 3 (1) genannten Mitglieder begrenzt.
  • Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Verein finanziell oder ideell zu unterstützen. Das fördernde Mitglied verfügt weder über Stimmrecht noch über aktives oder passives Wahlrecht.

Mitgliedsbeitrag:

  • richtet sich nach der Höhe der Planbetten
  • wird einmal jährlich fällig

Organe:

  • Vorstand aus 5 - 9 ehrenamtlichen Mitgliedern
  • Mitgliederversammlung (05.03.2026 um 16:15 Uhr im Welcome Hotel Meschede)

Rechtsverbindliche Vertreter des Vereins nach BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Geschäftsführer ist eine hauptamtlich tätige Person.

Geschäftsstelle:

Klinikum Arnsberg GmbH
c/o Karolinen-Hospital Hüsten
Stolte Ley 5,
59759 Arnsberg